Generalversammlung der UN: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied (…)
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.